Am 14. Juni 2016 fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem Ziel der Satzungsänderung statt. Der § 2 unserer Satzung lautet nun:
Aufgabe des Vereins ist die Unterstützung bei der Schaffung individueller Lernbedingungen für jedes Kinder im Rahmen einer ganzheitlichen, interdisziplinären und familienorientierten Bildung und Erziehung im Sinne der UNESCO Salamanca-Erklärung und des Aktionsrahmens zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Aktivitäten zur Schaffung einer Gemeinschaftsschule in der Stadt Weimar, in der Kinder mit und ohne Behinderung erfolgreich gemeinsam lernen können
- Aktivitäten zur Förderung der Inklusion individueller und allgemeiner Art,
- die Zusammenarbeit mit Menschen, Einrichtungen, Vereinen u. ä., die gleiche Aufgaben verfolgen
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung des Vereinszwecks.